Brandschutz bei sanierten Rohrleitungen

Muss ein neues Brandschutzgutachten her?


Um eine Brandausbreitung über mehrere Etagen eines Wohngebäudes hinweg zu unterbinden, sind bei der Abwasserrohr-Installation viele Vorschriften zu beachten. Das vorhandene Brandschutzkonzept im Gebäude schützt auch mit dem Tubus System sanierte Rohrleitungen, denn das Altrohr verbleibt im Bestand. Tests ergaben, dass auch hier eine Weiterleitung des Brandes ausgeschlossen ist.

 
Verhinderung der Brandausweitung

Die meisten Abwasserrohre werden hinter den Wänden oder unter Decken und Böden verbaut. So auch Fallstränge, die das Abwasser aus den Wohnungen über mehrere Etagen aufnehmen und weiter an das Kanalsystem leiten. Kommt es in einer Wohnung zu einem Brand, geht es neben der Brandlöschung vorrangig darum ein weiteres Ausbreiten des Feuers über das Gebäude bzw. Etagen zu verhindern. Hier gilt es schon im Vorfeld entsprechende präventive Maßnahmen zu ergreifen. Erstes Ziel des Brandschutzes von Abwasserrohren ist daher ein Ausbreiten des Brandes über das Etagen übergreifende Rohrsystem zu verhindern.

Das Rohrmaterial als Risikofaktor

Es gibt Rohrmaterial, dass nicht brennbar ist, wie beispielsweise SML Rohre oder Abflussrohre aus Gusseisen und es gibt brennbare Rohrmaterialien wie Kunststoffrohre. Auch nicht brennbare Abwasserrohre können Wärme und Hitze weiterleiten. Benachbarte leicht brennbare Werkstoffe oder Kabel, die oftmals zusammen mit den Abwasser- und Wasserrohren in einem Schacht verbaut werden, können sich entzünden. Daher müssen sogenannte Abschottungen eingebaut werden.

Abschottungen für den Brandfall

Nach der Musterbauordnung (MBO) § 40 Absatz 1 dürfen Leitungen durch raumabschließende Bauteile nur hindurchgeführt werden, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lange verhindert werden kann. In der Muster-Leitungsanlagenrichtlinie (MLAR) Pkt. 4 werden die genauen brandschutztechnischen Anforderungen definiert. Besonders bei brennbaren Leitungen werden Rohrabschottungen erforderlich. Diese können bei einem Brand weder schmelzen noch brennen und vergrößern u.U. sogar ihr Volumen. Dadurch verschließen sie die Öffnung der durchgebrannten Leitung im Falle eines Brandes und verhindern den Übergriff des Feuers in die nächst gelegene Etage. Die Abschottung für nichtbrennbare Rohre wird meistens durch eine Ummantelung in der Deckendurchführung erreicht.

Brandschutztechnische Eigenschaften der sanierten Rohrleitung

Wie sieht es mit den sanierten Rohren durch das Tubus System aus? Mit unserem Verfahren bauen wir Ihnen durch einen Sprüh-Schleudervorgang ein neues Abwasserrohr aus Polyester-Kunststoff in das bestehende marode Altrohr ein. Das glasfaserverstärkte Material des neuen Rohres entspricht der Baustoffklasse (DIN 4102-1): B2- Normalentflammbar. Die Prüfberichte F803062 sowie F803062A der schwedischen Prüfanstalt SP Fire Technology, Boras, 2008 und die Brandschutztechnische Beurteilung des MFPA Leipzig, 2013 besagen dazu:

  • Eine brandschutztechnische Betrachtung des neuen Rohres ist nur in Verbindung mit dem Bestandsrohr möglich.
  • „Brandweiterleitung nach außen ist ausgeschlossen“
  • „ventilationsgesteuerter Verbrennungsprozess aufgrund der geringen Sauerstoffmenge innerhalb des Rohres ausgeschlossen“

Dies bedeutet: Das neue Rohr würde zwar schmelzen nicht aber brennen und ist durch das verbliebene Altrohr weiterhin geschützt. Es leitet den Brand nicht weiter. Der dabei entstehende Rauch würde durch die Sogwirkung der Dachentlüftung nach oben geleitet. Selbst ein mit dem Tubus System saniertes Kunststoffrohr, welches mit einer Brandschutzmanschette gesichert wurde, zeigte in einem Eigenversuch keine Weiterleitung des Brandes auf.

Außerdem: Wir sanieren im Bestand, nehmen aber keine Neubau- oder Umbauarbeiten am Baukörper vor. Das vorherige Brandschutzkonzept unterstützt auch die sanierten Abwasserrohre. Ein neues Brandschutzgutachten wird somit nicht notwendig.

Wenn Sie Probleme mit ihrem Abwassersystem haben, kontaktieren Sie uns. Wir finden gemeinsam eine Lösung.


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